{"id":831,"date":"2024-12-22T10:03:39","date_gmt":"2024-12-22T09:03:39","guid":{"rendered":"https:\/\/viwatec.de\/?page_id=831"},"modified":"2025-10-06T11:38:59","modified_gmt":"2025-10-06T09:38:59","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/viwatec.de\/en\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"831\" class=\"elementor elementor-831\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-409fca2 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"409fca2\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-a69612b elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"a69612b\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h1>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB)<\/h1><h3>der ViWaTEC GmbH, Meisenstra\u00dfe 32, 59457 Werl \/ Deutschland.\u00a0<\/h3><p>Eingetragen im Handelsregister Amtsgericht Arnsberg, HRB 15350.<\/p><p><strong>I. Allgemeines<\/strong> <br \/>1. Diese AGB gelten ausschlie\u00dflich gegen\u00fcber Unternehmern, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen im Sinne von \u00a7 310 Absatz 1\u00a0 BGB, nachfolgend Kunde genannt. <br \/>2. Im Einzelfall zwischen den Parteien getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden,\u00a0 Erg\u00e4nzungen und \u00c4nderungen) m\u00fcssen schriftlich erfolgen und haben in jedem Fall Vorrang\u00a0 vor diesen Bedingungen. <br \/>3. Die nachstehenden AGB gelten f\u00fcr die gesamte Gesch\u00e4ftsverbindung mit unseren Kunden.\u00a0 Der Kunde erkennt sie f\u00fcr den vorliegenden Vertrag und auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte\u00a0 in der jeweils geltenden Fassung als f\u00fcr ihn verbindlich an. Jede abweichende Vereinbarung\u00a0 bedarf unserer schriftlichen Best\u00e4tigung. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung\u00a0 eigener Einkaufsbedingungen. Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder durch\u00a0 unsere Lieferung Bestandteil des Vertrages.<\/p><p><strong>II. Angebote und Lieferung<\/strong> <br \/>1. Unsere Angebote erfolgen freibleibend. <br \/>2. Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserf\u00fcllung durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder\u00a0 Lieferst\u00f6rungen au\u00dferhalb unseres Einflussbereiches \u2013 bei uns oder unseren Zulieferanten\u00a0 bzw. Transportunternehmen\u2013 behindert, z.B. durch Energiemangel, Verkehrsst\u00f6rungen,\u00a0 Streik, Aussperrung, so verl\u00e4ngert sich die Lieferfrist angemessen. Der Kunde kann vom\u00a0 Vertrag nur zur\u00fccktreten, wenn er uns nach Ablauf der verl\u00e4ngerten Frist schriftlich eine\u00a0 angemessene Nachfrist setzt. Der R\u00fccktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn wir nicht innerhalb\u00a0 der Nachfrist erf\u00fcllen. <br \/>3. Wird uns die Vertragserf\u00fcllung aus den in Ziffer II.2 genannten Gr\u00fcnden ganz oder teilweise unm\u00f6glich, so werden wir von unserer Lieferpflicht frei. Ggfls. bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverz\u00fcglich erstattet. <br \/>4. Von der Behinderung nach Ziffer II.2 und der Unm\u00f6glichkeit nach Ziffer II.3 werden wir den Kunden umgehend verst\u00e4ndigen. <br \/>5. Schadensersatzanspr\u00fcche des Kunden wegen Verz\u00f6gerung der Lieferung und statt der Leistung sind auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Lieferung nach Ma\u00dfgabe von Ziffer IX ausgeschlossen. <br \/>6. Ist der Kunde mit der Bezahlung einer fr\u00fcheren Lieferung in Verzug, oder werden Anzahlungen nicht wie vereinbart geleistet sind wir berechtigt, Lieferungenzur\u00fcckzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein. <br \/>7. Zu Teillieferungen sowie Teilrechnungen sind wir berechtigt.<\/p><p><strong>III. Preise<\/strong> <br \/>1. Die Berechnung erfolgt, sofern hier\u00fcber keine besondere Vereinbarung getroffen wurde, zu den am Tage der Lieferung geltenden Nettopreisen zuz\u00fcglich der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he. Abreden \u00fcber Boni und sonstige Verg\u00fctungen verlieren ihre Wirksamkeit im Falle der Zahlungseinstellung des Kunden oder einer ergebnislosen Zwangsvollstreckung gegen ihn.<\/p><p><strong>IV. Zahlung<\/strong> <br \/>1. Rechnungen werden auf den Tag der Lieferung ausgestellt. Zahlungen werden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung rein netto ohne Abzug akzeptiert. Wir k\u00f6nnen jedoch die Lieferung von sofortiger Zahlung oder auch von Zahlung im Voraus abh\u00e4ngig machen. <br \/>2. Wir behalten uns vor, \u00fcber die Hereinnahme von Wechseln und Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden. Sie erfolgt nur erf\u00fcllungshalber. Eine Gutschrift erfolgt unter dem Vorbehalt der R\u00fcckbelastung bei Nichteinl\u00f6sung. F\u00fcr Wechsel berechnen wir die bank\u00fcblichen Diskont- und Einzugsspesen. Eine Gew\u00e4hr f\u00fcr rechtzeitiges Inkasso oder f\u00fcr rechtzeitigen Protest \u00fcbernehmen wir nicht. <br \/>3. F\u00fcr den Fall, dass der Kunde in Zahlungsverzug ger\u00e4t, dass ein Wechsel oder Scheck nicht termingem\u00e4\u00df eingel\u00f6st wird, oder in seinen Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnissen eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gef\u00e4hrdet wird, k\u00f6nnen wir die gesamte Forderung \u2013 auch wenn hierf\u00fcr Wechsel oder Schecks gegeben sind \u2013 sofort f\u00e4llig stellen. <br \/>4. Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Personen mit unserer schriftlichen Inkassovollmacht unter Verwendung unserer Quittungsvordrucke berechtigt. <br \/>5. Der Kunde kann ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht. Zu einer Aufrechnung ist er nur berechtigt, wenn wir die Gegenforderung anerkannt haben oder diese rechtskr\u00e4ftig festgestellt worden ist. Wir d\u00fcrfen unsere Forderungen jederzeit gegen Forderungen des Kunden gegen\u00fcber anderen konzernverbundenen Unternehmen aufrechnen.<\/p><p><strong> V. Eigentumsvorbehalt<\/strong> <br \/>1. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen\u00fcber dem Kunden behalten wir uns unser Eigentum an der gelieferten Ware (nachfolgend Vorbehaltsware genannt) bis zur Bezahlung s\u00e4mtlicher Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Kunden vor. <br \/>2. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser und Diebstahl in H\u00f6he des Neuwerts der Kaufsache zu versichern. Wird die Vorbehaltsware gepf\u00e4ndet, ist der Kunde dazu verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverz\u00fcglich schriftlich von der Pf\u00e4ndung in Kenntnis zu setzen. <br \/>3. Der Kunde ist dazu berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr weiter zu ver\u00e4u\u00dfern. Zu anderen Verf\u00fcgungen, insbesondere zur Sicherungs\u00fcbereignung und zur Verpf\u00e4ndung ist er nicht berechtigt. F\u00fcr den Fall der Weiterver\u00e4u\u00dferung tritt der Kunde zur Sicherung der Kaufpreisforderung bereits jetzt die hieraus entstehenden Anspr\u00fcche jeder Art gegen den Erwerber an uns ab. Dieses gilt auch f\u00fcr den Fall, dass die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf in einem Kontokorrent aufgenommen werden. Die Abtretung\u00a0 einer Kontokorrentforderung erfolgt nur anteilig in H\u00f6he des Weiterverkaufspreises der Vorbehaltsware. <br \/>4. Der Kunde ist dazu berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsbetrieb zu be- und verarbeiten und umzubilden und die neue Sache im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr zu ver\u00e4u\u00dfern. Verarbeitet der Kunde die Vorbehaltsware, erfolgt die Verarbeitung stets namens und im Auftrag f\u00fcr uns, jedoch ohne Verpflichtung f\u00fcr uns. Wir erwerben an der neuen Sache unmittelbar Eigentum. Erfolgt die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigent\u00fcmer, so erwerben wir einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache entsprechend den Wert der Vorbehaltsware. Sofern wir an der neuen Sache Eigentum oder einen Miteigentumsanteil erwerben, so \u00fcbereignen wir dem Kunden das Eigentum oder den Miteigentumsanteil an der neuen Sache unter der aufschiebenden Bedingung der vollst\u00e4ndigen Kaufpreiszahlung. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen des Kunden verbunden oder vermischt und ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, \u00fcbereignet der Kunde uns einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache entsprechend dem Wert der Vorbehaltsware unter der aufl\u00f6senden Bedingung vollst\u00e4ndiger Kaufpreiszahlung. Ver\u00e4u\u00dfert der Kunde die neue Sache bzw. die durch Verbindung oder Vermischung entstandene Sache, tritt der Kunde schon jetzt zur Sicherung der Kaufpreisforderung die ihm gegen den Erwerber der Sache zustehende Forderung an uns ab. F\u00fcr den Fall, dass wir an der neuen Sache lediglich einen Miteigentumsanteil erworben haben, tritt der Kunde die Forderung anteilig entsprechend dem Wert des Miteigentumsanteils ab. <br \/>5. Der Kunde wird von uns bis auf Widerruf erm\u00e4chtigt, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen f\u00fcr unsere Rechnung einzuziehen. <br \/>6. Kommt der Kunde mit der Kaufpreiszahlung in Verzug, so haben wir das Recht, vom Kaufvertrag zur\u00fcckzutreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.<\/p><p><strong>VI. Verpackung und Versand<\/strong> <br \/>1. Die Verpackung erfolgt nach fach- und handels\u00fcblichen Gesichtspunkten. Die Verpackung wird gesondert berechnet. Kisten werden bei frachtfreier R\u00fccksendung innerhalb 8 Tagen voll gutgeschrieben. Leichte Verpackungen wie Postkisten, Kartons, Folien usw. werden nicht zur\u00fcckgenommen. Der Kunde wird f\u00fcr eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Entsorgung\/Wiederverwertung auf eigene Rechnung Sorge tragen. <br \/>2. Der Versand erfolgt ab Werk, ohne Gew\u00e4hr f\u00fcr die billigste Verfrachtung nach unserem besten Ermessen. S\u00e4mtliche Lieferungen (einschlie\u00dflich R\u00fccksendungen und Franko- Lieferungen) erfolgen f\u00fcr Rechnung und auf Gefahr des Kunden. Ab einem Netto-Warenwert von 3.500,- \u20ac (in Worten eintausendf\u00fcnfhundert Euro) erfolgt die Lieferung frei Haus. Die Gefahr geht auf den Kunde mit Bereithaltung der Ware zur \u00dcbernahme am benannten Ort \u00fcber, unabh\u00e4ngig davon, ob wir die Organisation der Versendung und\/oder die Versendungskosten \u00fcbernommen haben. Die Anzeige der Versandbereitschaft steht der Bereithaltung der Ware zur \u00dcbernahme am benannten Ort gleich.<\/p><p><strong>VII. Sachm\u00e4ngel<\/strong> <br \/>F\u00fcr Sachm\u00e4ngel haften wir wie folgt: <br \/>1. Alle diejenigen Waren oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verj\u00e4hrungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahr\u00fcbergangs vorlag. <br \/>2. Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen f\u00fcr Bauwerke), 438 Abs. 3 BGB (arglistig verschwiegene M\u00e4ngel), 479 Abs. 1 BGB (R\u00fcckgriffanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baum\u00e4ngel) l\u00e4ngere Fristen vorschreibt. <br \/>3. Der Kunde hat Sachm\u00e4ngel uns gegen\u00fcber unverz\u00fcglich schriftlich zu r\u00fcgen. Der Kunde hat die Ware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang unverz\u00fcglich nach Ablieferung zu untersuchen und hierbei festgestellte M\u00e4ngel unverz\u00fcglich mit den Beanstandungsgr\u00fcnden schriftlich anzuzeigen. F\u00fcr offene M\u00e4ngel gilt eine Ausschlussfrist von 5 Tagen. <br \/>4. Bei M\u00e4ngelr\u00fcgen d\u00fcrfen Zahlungen des Kunden in einem Umfang zur\u00fcckgehalten werden, die in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zu den aufgetretenen Sachm\u00e4ngeln stehen. Der Kunde kann Zahlungen nur zur\u00fcckhalten, wenn eine M\u00e4ngelr\u00fcge geltend gemacht wird, \u00fcber deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die M\u00e4ngelr\u00fcge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Zun\u00e4chst ist uns stets Gelegenheit zur Nacherf\u00fcllung innerhalb angemessener Frist zu gew\u00e4hren. <br \/>6. Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl, kann der Kunde &#8211; unbeschadet etwaiger Schadensersatzanspr\u00fcche gem\u00e4\u00df Ziffer IX &#8211; vom Vertrag zur\u00fccktreten oder die Verg\u00fctung mindern. <br \/>7. M\u00e4ngelanspr\u00fcche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeintr\u00e4chtigung der Brauchbarkeit, bei nat\u00fcrlicher Abnutzung oder Sch\u00e4den, die nach dem Gefahr\u00fcbergang infolge fehlerhafter oder nachl\u00e4ssiger Behandlung, \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer \u00e4u\u00dferer Einfl\u00fcsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgem\u00e4\u00df \u00c4nderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen f\u00fcr diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine M\u00e4ngelanspr\u00fcche. Anspr\u00fcche sind zudem ausgeschlossen, wenn technische Vorgaben und Aufbauempfehlungen, die wir f\u00fcr den Einsatz des Produktes geben, nicht ber\u00fccksichtigt werden und hierdurch ein Schaden entsteht. <br \/>8. Anspr\u00fcche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erh\u00f6hen, weil die Ware nachtr\u00e4glich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch. <br \/>9. Gesetzliche R\u00fcckgriffanspr\u00fcche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine \u00fcber die gesetzlichen M\u00e4ngelanspr\u00fcche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. F\u00fcr den Umfang des R\u00fcckgriffanspruchs des Kunden gegen uns gilt ferner Ziffer VII.8 entsprechend. Der Kunde ist verpflichtet, jeden in der Lieferkette auftretenden Regressfall unverz\u00fcglich anzuzeigen. <br \/>10. F\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche gilt im \u00dcbrigen Ziffer IX (Haftung). Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer VII. geregelten Anspr\u00fcche des Kunden gegen uns wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.<\/p><p><strong>VIII. Abgeltung der Instandsetzungsarbeiten<\/strong> <br \/>1. Ist der Kunde unserer Ware ein Wiederverk\u00e4ufer und f\u00fchrt er die gem\u00e4\u00df Ziffer VII.1 anfallenden Nachbesserungsarbeiten selbst durch, so gelten im Gew\u00e4hrleistungsfall die jeweils g\u00fcltigen Bedingungen der ViWaTEC GmbH. Der Kunde kann eine Reparaturkostenverg\u00fctung unter Ausschluss weiterer Anspr\u00fcche verlangen, sofern der Wiederverk\u00e4ufer zur Durchf\u00fchrung von Instandsetzungsarbeiten autorisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Wiederverk\u00e4ufer Instandsetzungsarbeiten im Rahmen der ViWaTEC GmbH Garantie durchf\u00fchrt.<\/p><p><strong> IX. Sonstige Haftung<\/strong> <br \/>1. Schadensersatzanspr\u00fcche des Kunden oder Anspr\u00fcche wegen Aufwendungsersatz gegen uns sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, sofern nicht zwingend gesetzlich gehaftet wird oder sich ein Anspruch aus folgenden Gr\u00fcnden ergibt: In F\u00e4llen au\u00dfervertraglicher Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz, grober Fahrl\u00e4ssigkeit, Nichteinhaltung garantierter Merkmale, bei Personensch\u00e4den haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist ein Schadensersatzanspruch des Kunden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Soweit wir diesen vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursachen oder infolgedessen Personenschaden entstanden ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<\/p><p><strong>X. Warenkennzeichnung, Schutzrechte<\/strong> <br \/>1. Eine Ver\u00e4nderung unserer Waren, eine Entfernung unserer Ger\u00e4tenummern und Typenschilder sowie jede Sonderstempelung, die als Ursprungszeichen des Kunden oder eines Dritten gelten oder den Anschein erwecken k\u00f6nnen, dass es sich um ein Sondererzeugnis handelt, sind unzul\u00e4ssig. <br \/>2. Wir \u00fcbernehmen die Haftung, dass die verkaufte Ware als solche in Europa frei von Schutzrechten Dritter ist. Falls Dritte aus Schutzrechten berechtigte Anspr\u00fcche geltend machen sollten, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten entweder f\u00fcr den Kunde eine Lizenz erwirken oder die verkaufte Ware durch eine schutzrechtsfreie ersetzen oder sie gegen R\u00fcckgew\u00e4hr des Kaufpreises zur\u00fccknehmen. F\u00fcr weitergehende Anspr\u00fcche haften wir nach Ma\u00dfgabe von Ziffer IX. Unsere vorstehend genannten Verpflichtungen bestehen nur, soweit der Kunde uns \u00fcber die vom Dritten geltend gemachten Anspr\u00fcche unverz\u00fcglich schriftlich verst\u00e4ndigt, eine Verletzung nicht anerkennt und uns alle Abwehrma\u00dfnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Wir \u00fcbernehmen keine Haftung daf\u00fcr, dass die Anwendung der verkauften Ware nicht in Schutzrechte Dritter eingreift.<\/p><p><strong>XI. Auslandsgesch\u00e4fte<\/strong> <br \/>1. F\u00fcr die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (CISG).<\/p><p><strong>XII. Wirksamkeit<\/strong> <br \/>1. Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein, so bleiben die \u00fcbrigen Bestimmungen davon unber\u00fchrt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung der AGB durch eine solche Regelung zu ersetzen, die vom Sinn und Zweck her der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Regelung am n\u00e4chsten steht. Dieses gilt auch f\u00fcr eventuell bestehende Regelungsl\u00fccken.<\/p><p><strong>XIII. Gerichtsstand<\/strong> <br \/>1. Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus Gesch\u00e4ftsbeziehungen ist der Gesch\u00e4ftssitz der ViWaTEC GmbH.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) der ViWaTEC GmbH, Meisenstra\u00dfe 32, 59457 Werl \/ Deutschland.\u00a0 Eingetragen im Handelsregister Amtsgericht Arnsberg, HRB 15350. I. Allgemeines 1. 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